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Neueste Balkonkraftwerk Regeln

Hier ist der umformulierte Text mit vollständig erhaltener Bedeutung:


Die aktuellen Vorschriften für Balkonkraftwerke (Stand 2025) erhöhen die maximal zulässige Einspeiseleistung auf 800 Watt, gestatten bis zu 2000 Watt Modulleistung und reduzieren den bürokratischen Aufwand auf eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Eine neue VDE-Richtlinie (VDE-AR-N 4105, gültig ab dem 01.12.2025) schreibt jedoch vor, dass Anlagen mit mehr als 960 Watt Modulleistung einen festen Anschluss benötigen. Damit entfällt für größere Systeme der herkömmliche Schuko-Stecker, während die 800-Watt-Grenze für den einfachen Anschluss weiterhin gilt. Zudem bleibt die Mehrwertsteuerbefreiung bis 2026 bestehen, und die Montage in Mietwohnungen wird erleichtert.

Zentrale Änderungen und Regelungen für 2025:

  • Einspeiseleistung: Ins Netz eingespeist werden dürfen bis zu 800 Watt.
  • Modulleistung: Bis zu 2000 Watt Modulleistung (z. B. vier Module) sind zulässig, wobei der Wechselrichter die Einspeisung auf 800 Watt begrenzen muss.
  • Anmeldung: Erforderlich ist nur noch die unkomplizierte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur.
  • Stecker-Norm (VDE-AR-N 4105):
    • Bis 960 Watt Modulleistung: Schuko-Stecker bleiben erlaubt.
    • Über 960 Watt Modulleistung: Ein fester elektrischer Anschluss durch eine Fachkraft ist künftig vorgeschrieben.
  • Mehrwertsteuer: Für Solarkomponenten gilt bis Ende 2026 weiterhin der Steuersatz von 0 %.
  • Zähler: Vorübergehend dürfen auch Zähler ohne Rücklaufsperre genutzt werden.
  • Mietrecht: Das Solarpaket I vereinfacht die Installation in Mietobjekten.

Worauf Sie achten sollten:

  • VDE-Richtlinie: Die neue Norm VDE-AR-N 4105 tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft und verändert die technischen Vorgaben für Anlagen mit höherer Modulleistung. Bei der Planung größerer Systeme sollten Sie die entsprechenden Anforderungen prüfen.
  • Netzbetreiber: Eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, jedoch bleibt die Registrierung im MaStR verpflichtend, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

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